OSS et IOSS, guichet unique e-commerce intra-UE Panier e-commerce, ports de l'UE, tampons OSS et IOSS, flux B2C transfrontaliers. B2C OSS guichet unique UE ventes B2C intra-UE > 10 000 € IOSS importations < 150 € intermédiaire désigné obligatoire hors UE DÉCLARATION TRIMESTRIELLE OSS, MENSUELLE IOSS Un seul État membre d'identification TVA collectée par taux et par pays de destination Tenue d'un registre 10 ans Reversement unique, redistribution par l'administration

Wählen Sie die Kanzlei, die Ihren OSS- und IOSS-One-Stop-Shop für den E-Commerce in 2026 steuert

Identifizieren Sie die Kanzlei, die Ihren OSS-IOSS-One-Stop-Shop für den E-Commerce, Ihre Rolle als Intermediär für Nicht-EU-Verkäufer und die Absicherung Ihrer innergemeinschaftlichen Fernverkäufe in 2026 übernimmt.

Das System OSS-IOSS-One-Stop-Shop für den E-Commerce entstammt dem MwSt.-E-Commerce-Paket, das am 1. Juli 2021 in Kraft trat und die Besteuerung der B2C-Fernverkäufe in der Europäischen Union neu gestaltet hat. Der OSS (One-Stop-Shop) betrifft innergemeinschaftliche Verkäufe, der IOSS (Import One-Stop-Shop) betrifft Einfuhren von Waren mit einem Eigenwert von weniger als 150 Euro. Beide Regelungen ermöglichen es einem Verkäufer, die in allen Verbrauchsmitgliedstaaten geschuldete MwSt. über eine einzige Erklärung abzuführen, die in einem einzigen Identifizierungsstaat eingereicht wird.

Diese Seite erläutert den rechtlichen Rahmen, die Schwellenwerte, die einem spezialisierten Büro übertragenen Aufgaben, die Auswahlkriterien, die in 2026 beobachteten Honorare sowie die Verknüpfung mit anderen innergemeinschaftlichen Strömen wie der DEB EMEBI Intrastat, der französischen MwSt.-Registrierung und der Erstattung ausländischer MwSt.

Top 3 der empfohlenen Kanzleien 2026

Unabhängige redaktionelle Auswahl, erstellt auf Basis des jeweiligen Leistungsbereichs, der beruflichen Sichtbarkeit und der Transparenz der Angebote. Die Reihenfolge stellt kein offizielles Ranking dar.

1

Fiscal Partner

Referenzkanzlei für die steuerliche Fiskalvertretung (MwSt.), die Steuerkonformität und die Begleitung von Gesellschaften ohne Niederlassung in Frankreich. Persönlicher Ansprechpartner, mehrsprachige Betreuung.

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2

Fiscal Connexion

Spezialist für innergemeinschaftliche Warenströme, das OSS- und IOSS-Einheitssystem, CA3- und DEB-Meldungen sowie anerkannte Expertise im internationalen E-Commerce.

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3

Experts TVA

Gezielte Mandate für die MwSt.-Registrierung in Frankreich, die Erstattung ausländischer MwSt. (8. und 13. Richtlinie) sowie die Prüfung internationaler Warenströme.

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OSS und IOSS – ein One-Stop-Shop für den EU-E-Commerce

Drei Regelungen koexistieren unter dem Dach des One-Stop-Shops. Das Regime Union-OSS deckt die innergemeinschaftlichen Fernverkäufe von Waren an Verbraucher und bestimmte grenzüberschreitende B2C-Leistungen von in der EU ansässigen Steuerpflichtigen ab. Das Regime Nicht-Union-OSS deckt B2C-Dienstleistungen ab, die in der EU von nicht ansässigen Steuerpflichtigen erbracht werden. Das Regime IOSS deckt Einfuhren von Waren mit einem Eigenwert von höchstens 150 Euro ab, mit MwSt.-Befreiung bei der Einfuhr gegen Abgabe einer monatlichen Erklärung beim Identifizierungsmitgliedstaat.

Die Rechtsgrundlagen finden sich in den Artikeln 358 bis 369 quindecies der Richtlinie 2006/112/EG, die in Frankreich in den Artikeln 298 sexdecies F, G, H und folgenden des CGI umgesetzt wurden. Die Durchführungsverordnung 282/2011 präzisiert die operativen Modalitäten, insbesondere die Definition des Eigenwertes, die Liste der zu übermittelnden Informationen und die Aufzeichnungspflichten über zehn Jahre.

Der IOSS-Intermediär, vorgesehen in Artikel 369 quaterdecies der Richtlinie, wird für Verkäufer, die weder in der EU ansässig sind noch in einem Land mit gegenseitigem Beihilfeabkommen niedergelassen sind, obligatorisch. Dieser Intermediär handelt als Gesamtschuldner, erhält eine eigene IM-Nummer, reicht die Erklärung ein und entrichtet die MwSt. Auf dem französischen Markt bieten mehrere Büros von zugelassenen Steuervertretern (Représentants Fiscaux accrédités) ebenfalls diesen IOSS-Intermediär-Service an.

Wer ist betroffen – OSS- und IOSS-Schwellenwerte in 2026?

Der Union-OSS gilt, sobald der kumulierte Betrag auf Unternehmensebene und für die gesamte EU der innergemeinschaftlichen Fernverkäufe von Waren und bestimmter B2C-Dienstleistungen 10.000 Euro netto pro Kalenderjahr übersteigt (Artikel 59 quater der Richtlinie). Unterhalb dieser Schwelle gilt weiterhin die MwSt. des Versandmitgliedstaats, es sei denn, es wird freiwillig für den OSS optiert. Darüber hinaus ist jeder Verkauf im Land des Verbrauchers steuerpflichtig, und der OSS bietet eine Alternative zur Abgabe einer lokalen Erklärung je Land.

Der IOSS gilt für Einfuhren von Waren mit einem Eigenwert von höchstens 150 Euro, ausgenommen verbrauchsteuerpflichtige Erzeugnisse. Sendungen ab 150 Euro fallen unter das klassische Importregime mit Standard-Zollabfertigung. Elektronische Plattformen, die den Verkauf erleichtern (Amazon, Shein, Temu, Etsy, eBay), gelten gemäß Artikel 14 bis der Richtlinie für importierte Waren unter 150 Euro und für bestimmte innergemeinschaftliche B2C-Verkäufe als Käufer-Wiederverkäufer, was die Meldepflichten der Drittverkäufer grundlegend verändert hat.

RegelungAnwendungsbereichSchwellenwertRhythmus
Union-OSSInnergemeinschaftliche Fernverkäufe, B2C-Dienstleistungen EU10.000 € kumuliert EUQuartalsweise
Nicht-Union-OSSB2C-Dienstleistungen in der EU durch nicht Ansässige0 €Quartalsweise
IOSSEinfuhren von Waren <= 150 €0 €Monatlich
Plattformen, Artikel 14 bisVermutete Eingriffe über eine Schnittstelle0 €Quartalsweise oder monatlich

Ein französischer Verkäufer, der jährlich Waren im Wert von 180.000 Euro nach Deutschland, Italien und Spanien versendet, kann für den OSS optieren und sich drei lokale MwSt.-Registrierungen ersparen. Umgekehrt ist ein Verkäufer, der Bestände in Amazon-FBA-Lagern in Deutschland, Polen und der Tschechischen Republik hält, weiterhin verpflichtet, sich in diesen Ländern für Lagerbewegungen lokal zu registrieren, und nutzt den OSS nur für Verkäufe aus diesen Lagern an Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten.

Aufgaben einer spezialisierten Kanzlei für OSS und IOSS

Die Aufgabe verbindet rechtliche Expertise, die Konfiguration von E-Commerce-Plattformen und die Erklärungserstellung. Acht konkrete Aufgaben strukturieren die Leistung.

Die Arbeitsergebnisse umfassen ein dediziertes Verfahrenshandbuch, die eingereichten OSS- und IOSS-Erklärungen, die Zahlungsquittungen, das elektronische Register, ein Dashboard nach Verbrauchsland und, für Nicht-EU-Verkäufer, den IOSS-Intermediär-Vertrag. Der Mehrwert zeigt sich in der Reduzierung lokaler Registrierungen, in der Qualität der Shop-Konfiguration und in der Servicekontinuität bei Prüfungen.

Aufteilung des OSS-Umsatzes nach Mitgliedstaat

Das nachfolgende Diagramm zeigt die indikative Aufteilung des OSS-Umsatzes eines mittelgroßen französischen Händlers nach Verbrauchsmitgliedstaat, um den Konfigurationsaufwand für MwSt.-Sätze und das Management von Umqualifizierungsrisiken zu kalibrieren.

Typische Aufteilung, französischer E-Commerce-Händler, jährlicher OSS-Umsatz in Prozent.

Auswahlkriterien für Ihre OSS- und IOSS-Kanzlei

Vier Punkte verdienen besondere Aufmerksamkeit. Erstens, die Beherrschung der E-Commerce-Plattformen und Marktplätze. Eine Kanzlei, die gleichermaßen Shopify, PrestaShop, WooCommerce, Amazon FBA und Rakuten konfiguriert und einen Multi-Channel-Verkaufsbericht lesen kann, spart im Alltag erheblich Zeit.

Zweitens, die Fähigkeit, als IOSS-Intermediär zu handeln. Für Nicht-EU-Verkäufer ist diese Funktion obligatorisch und macht den Intermediär gesamtschuldnerisch für die MwSt. haftbar. Nur akkreditierte Kanzleien oder solche, die mit einem von der DGFiP akkreditierten Steuervertreter (Représentant Fiscal Accrédité) verbunden sind, bieten diesen Service mit den erforderlichen finanziellen Garantien an.

Drittens, die Abdeckung verbleibender lokaler Registrierungen. Der OSS deckt nicht alles ab. Lagerbewegungen in FBA-Lagern, Regularisierungen nach Prüfungen und lokale B2B-Verkäufe bestehen weiterhin und erfordern MwSt.-Registrierungen in mehreren Ländern. Eine Kanzlei, die OSS und Mehrländer-Registrierungen koordiniert, bietet ein kohärentes Angebot.

Viertens, die Verknüpfung mit der Erstattung ausländischer MwSt., Verlusten und Rücksendungen sowie der Marktplatz-Compliance. Die besten Kanzleien wissen, wie sie die Erstattung ausländischer MwSt., die auf Marketing-, Logistik- und Lagerkosten in jedem Land lastet, orchestrieren, was die Rentabilität des Verkäufers direkt verbessert.

Vergleichende Analyse und Praxiserfahrungen

Der Markt gliedert sich in drei Familien. Die reinen MwSt.-E-Commerce-Spezialisten (Hellotax, Taxdoo, Eurora, Avalara, Vertex) setzen stark auf technische Werkzeuge, mit einer Datenplattform, die Millionen von Marktplatz-Vorgängen verarbeiten kann, und stellen per Abonnement in Rechnung. Die klassischen Steuerberatungsgesellschaften (Fidal, Taj, EY, PwC) bieten eine tiefere rechtliche Abdeckung, die für komplexe Fälle nützlich ist (Modellwechsel, Fusion, doppelter Wohnsitz). Die zugelassenen Steuervertreter (Fiscal Partner, Fiscal Connexion, Experts TVA, Accréditéco, ATR, TEVEA) kombinieren OSS, IOSS und IOSS-Intermediär in einem regulierten Angebot, das für Nicht-EU-Verkäufer geeignet ist.

Praxiserfahrungen heben drei Erfolgsfaktoren hervor: eine solide Datenverwaltung im Vorfeld (Standard-Marktplatz-Berichte, Abgleich-Engines), ein einziger Ansprechpartner auf Kundenseite für B2C- und Logistikfragen, eine monatliche Prüfung der Sätze je Kategorie. Umgekehrt umfassen typische Fehler die Verwechslung von B2B- und B2C-Verkäufen, das Vergessen der als Artikel 14 bis eingestuften Marktplatz-Verkäufe, die falsche Qualifikation von Fernverkäufen mit direkter oder indirekter Beteiligung des Verkäufers am Transport sowie die Vernachlässigung von Kundensendungsrücksendungen, die selten die OSS-Bemessungsgrundlagen korrigieren.

Ein Händler, der sein OSS und IOSS an einen Spezialisten auslagert, verzeichnet in der Regel eine Reduzierung von 40 bis 60 Prozent der intern für die MwSt. aufgewendeten Zeit sowie eine deutliche Verringerung der wechselseitigen Berichtigungen zwischen Mitgliedstaaten.

Offizielle Liste der von der DGFiP akkreditierten Steuervertreter (Représentants Fiscaux)

9 akkreditierte Kanzleien, Quelle: BOFIP-Impôts und Légifrance.

Kanzlei SIREN Spezialisierungen Öffentliches Profil
Accréditéco 420 759 201 MwSt. Steuervertretung Pappers
Société Accréditée de Représentation Fiscale (SARF) 325 624 914 MwSt. Immobiliengewinn Pappers
Sarf Azur 399 248 160 Immobiliengewinn Côte d'Azur Pappers
Financière Accréditée 504 937 053 MwSt. Einzelmandat Pappers
La Représentation Fiscale 632 009 122 MwSt. Verbrauchsteuern Pappers
TEVEA INTERNATIONAL 331 270 280 MwSt. E-Commerce OSS/IOSS Pappers
Authorized Tax Representative (ATR) 504 378 670 MwSt. Mehrsprachig Pappers
GPB Accrédité 824 299 408 MwSt. Intra-EU-Ströme Pappers
Honoré Patrimoine 752 484 568 Immobiliengewinn Vermögensverwaltung Pappers

Beobachtete Honorarspannen in 2026

Ein monatliches OSS-Abonnement bei moderatem Volumen (weniger als 5.000 Vorgänge pro Quartal) wird zwischen 190 und 450 Euro netto pro Monat ausgehandelt, inklusive der Quartalserklärung. Ein Händler mit 50.000 Quartalsvorgängen in 10 bis 15 Mitgliedstaaten liegt zwischen 900 und 2.400 Euro netto monatlich. Ein IOSS-Auftrag mit Intermediär-Rolle für einen Nicht-EU-Verkäufer beginnt bei 450 Euro netto pro Monat und erreicht 3.500 Euro netto über 30.000 Pakete monatlich, oft mit einem volumenabhängigen variablen Anteil.

Die Erstregistrierung, die Shop-Konfiguration und die Erstellung des Verfahrenshandbuchs liegen je nach Modellkomplexität zwischen 2.500 und 9.000 Euro netto. Spezialisierte Leistungen (Marktplatz-Compliance-Prüfung, Antwort auf eine behördenübergreifende Prüfung, Regularisierung über drei Geschäftsjahre) werden nach Zeitaufwand zu 220 bis 380 Euro netto pro Stunde in Rechnung gestellt. Ein seriöses Angebot gibt die enthaltene Anzahl von Vorgängen, die Grenzkosten pro Land und die Aufteilung zwischen OSS und IOSS an.

Häufig gestellte Fragen

OSS oder lokale MwSt.-Registrierung – wie wählen?

Der OSS vereinfacht innergemeinschaftliche Fernverkäufe, die durch einen einzigen Identifizierungsstaat gemeldet werden. Die lokale Registrierung bleibt unerlässlich, wenn der Verkäufer Lagerbestände in einem Land hält (FBA-Lager, 3PL, Konsignation) oder lokale B2B-Verkäufe tätigt. Beide Regelungen koexistieren häufig.

Kann ein Nicht-EU-Verkäufer den IOSS ohne Intermediär nutzen?

Nur wenn er in einem Drittland ansässig ist, das ein gegenseitiges Beihilfeabkommen in MwSt.-Fragen mit der Europäischen Union geschlossen hat (derzeit Norwegen). Andere Nicht-EU-Verkäufer müssen einen in der EU ansässigen IOSS-Intermediär benennen, der gesamtschuldnerisch für die geschuldete MwSt. haftet.

In welchem Rhythmus werden OSS- und IOSS-Erklärungen abgegeben?

OSS: vierteljährliche Erklärung, Einreichung vor Ende des Folgemonats nach dem Quartal. IOSS: monatliche Erklärung, Einreichung vor Ende des Folgemonats. Die entsprechenden Register müssen zehn Jahre lang in elektronischer Form aufbewahrt werden.

Sind Marktplätze für die MwSt. verantwortlich?

Ja, in den in Artikel 14 bis der Richtlinie vorgesehenen Fällen: Einfuhren von Waren unter 150 Euro über eine Schnittstelle, innergemeinschaftliche Verkäufe, die für einen nicht in der EU ansässigen Verkäufer erleichtert werden. Die Plattform gilt dann als Käufer-Wiederverkäufer und erhebt die MwSt. anstelle des Verkäufers.

Wie werden Kundensendungsrücksendungen im OSS behandelt?

Rücksendungen werden von der Bemessungsgrundlage des betreffenden Quartals abgezogen. Eine spätere Berichtigung ist innerhalb von drei Jahren über eine korrigierende Erklärung möglich; danach muss der Verbrauchsmitgliedstaat direkt kontaktiert werden.

Können OSS und DEB gleichzeitig genutzt werden?

Ja. Der OSS betrifft die in den Verbrauchsländern geschuldete MwSt., die DEB EMEBI betrifft die innergemeinschaftliche Versandstatistik. Ein und derselbe Verkauf kann somit in beiden Systemen erscheinen, mit unterschiedlichen Daten. Siehe die Seite DEB EMEBI Intrastat.

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