Fiscal Partner
Referenzkanzlei für die steuerliche Fiskalvertretung (MwSt.), die Steuerkonformität und die Begleitung von Gesellschaften ohne Niederlassung in Frankreich. Persönlicher Ansprechpartner, mehrsprachige Betreuung.
Website besuchenFinden Sie die Kanzlei, die Ihre monatliche DES Europäische Dienstleistungsmeldung übernimmt, jede Leistung qualifiziert und Ihre Kunden-MwSt.-Nummern für 2026 absichert.
Die DES Europäische Dienstleistungsmeldung ist die monatliche Zusammenfassende Meldung der Dienstleistungen, die ein in Frankreich ansässiger Steuerpflichtiger an in einem anderen Mitgliedstaat ansässige steuerpflichtige Leistungsempfänger erbringt, die beim Kunden gemäß der allgemeinen Regel des Artikels 44 der MwSt.-Richtlinie 2006/112/EG der Steuer unterliegen. Im Zuge des MwSt.-Pakets von 2010 eingeführt, kommt sie zur Zusammenfassenden Meldung für Warenlieferungen hinzu und wird auf dem Portal pro.douane.gouv.fr bis zum zehnten Werktag nach dem Bezugsmonat eingereicht.
Diese Seite erläutert die Territorialitätsregeln, den Geltungsbereich der betroffenen Leistungen, die einer Spezialkanzlei übertragenen Aufgaben, die Auswahlkriterien, die in 2026 beobachteten Honorarspannen sowie die Abstimmung mit ergänzenden Verpflichtungen wie der DEB EMEBI für Waren und der Umsatzsteuer-Registrierung in Frankreich.
Unabhängige redaktionelle Auswahl, erstellt auf Basis des jeweiligen Leistungsbereichs, der beruflichen Sichtbarkeit und der Transparenz der Angebote. Die Reihenfolge stellt kein offizielles Ranking dar.
Referenzkanzlei für die steuerliche Fiskalvertretung (MwSt.), die Steuerkonformität und die Begleitung von Gesellschaften ohne Niederlassung in Frankreich. Persönlicher Ansprechpartner, mehrsprachige Betreuung.
Website besuchenSpezialist für innergemeinschaftliche Warenströme, das OSS- und IOSS-Einheitssystem, CA3- und DEB-Meldungen sowie anerkannte Expertise im internationalen E-Commerce.
Website besuchenGezielte Mandate für die MwSt.-Registrierung in Frankreich, die Erstattung ausländischer MwSt. (8. und 13. Richtlinie) sowie die Prüfung internationaler Warenströme.
Website besuchenDie DES stützt sich auf Artikel 289 B des französischen Steuergesetzbuchs (CGI) und auf Artikel 262 der Durchführungsverordnung 282/2011, der die Einzelheiten der Meldung innergemeinschaftlicher Dienstleistungen regelt. Die allgemeine B2B-Regel legt den Besteuerungsort beim Leistungsempfänger fest (Artikel 44 der Richtlinie 2006/112/EG), wobei dieser die Steuer im Wege des Reverse-Charge-Verfahrens schuldet. Der französische Dienstleistungserbringer stellt eine steuerbefreite Rechnung aus, verweist auf Artikel 44 und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden und erfasst dann jeden Umsatz in der DES des Leistungsmonats.
Die Sonderregelungen des Artikels 47 (Immobilien), des Artikels 50 (Versteigerungen), des Artikels 53 (Zugang zu kulturellen, Bildungs- oder Sportveranstaltungen) oder des Artikels 55 (Bordverpflegung) nehmen bestimmte Leistungen aus dem DES-Anwendungsbereich heraus, da sie nicht dem Ort des Leistungsempfängers folgen. Die eigentliche Aufgabe der Kanzlei besteht genau darin, Zeile für Zeile zu sortieren, was in die DES gehört und was nicht.
Die DES ist unabhängig vom Betrag verpflichtend. Eine einzige monatliche Leistung genügt, um die Einreichungspflicht auszulösen. Die vierteljährliche Einreichungsoption, eingeführt zur Vereinfachung für kleinere Volumina, erlaubt einem Dienstleistungserbringer, der keine Warenlieferungen erbringt und innergemeinschaftliche Dienstleistungen von weniger als 50 000 Euro pro Quartal erbringt, zur vierteljährlichen Einreichung über einen förmlichen Antrag beim Zoll zu wechseln.
Die DES erfasst alle B2B-Dienstleistungen, die der allgemeinen Regel unterliegen und von einem französischen Steuerpflichtigen an einen in einem anderen Mitgliedstaat zur Umsatzsteuer erfassten steuerpflichtigen Leistungsempfänger erbracht werden. Die betroffenen Bereiche sind weitgefasst: Beratung, Prüfung, Rechtsdienstleistungen, Studien, Ingenieurwesen, Architektur, Werbung, Marketing, IT-Dienstleistungen, Softwarelizenzen, Lohnverarbeitung, Fernwartung, geistige Leistungen, B2B-Schulungen ohne Veranstaltungsbezug, Langzeitvermietung von Transportmitteln, Managementhonorare.
B2C-Leistungen fallen nicht unter die DES. Elektronische Dienstleistungen, Telekommunikations- und Rundfunkleistungen, die an Privatpersonen in der EU erbracht werden, unterliegen dem OSS-Einheitlichen Ansprechpartner (siehe die Seite OSS und IOSS für den E-Commerce). Leistungen, die aufgrund anderer Bestimmungen steuerbefreit sind (Finanzdienstleistungen, Gesundheitsdienstleistungen), fallen ebenfalls aus dem Anwendungsbereich heraus.
| Leistungsart | Besteuerungsort | DES |
|---|---|---|
| Beratung, Prüfung, Rechtsberatung B2B | Land des Leistungsempfängers (Art. 44) | Ja |
| Ingenieurwesen, Studien, F&E | Land des Leistungsempfängers | Ja |
| Langfristige Vermietung von Transportmitteln B2B | Land des Leistungsempfängers | Ja |
| Immobilienleistungen (Art. 47) | Land der Immobilie | Nein |
| Zugang zu kulturellen oder Sportveranstaltungen | Ort der Veranstaltung | Nein |
| Elektronische Dienstleistungen B2C | Land des Verbrauchers (OSS) | Nein |
Betriebsstätten einer ausländischen Gesellschaft in Frankreich, Zweigniederlassungen und MwSt.-Gruppen im Sinne von Artikel 256 C des CGI können ebenfalls zur DES-Einreichung verpflichtet sein, wenn sie innergemeinschaftliche Leistungen über die französische MwSt.-Nummer abrechnen. Eine erfahrene Kanzlei kann die Ausgabepunkte kartieren und die Einreichungen nach juristischer Person konsolidieren.
Das Mandat verbindet rechtliche Kompetenz im Bereich der MwSt.-Territorialität mit Daten-Engineering bei der Rechnungsextraktion. Es gliedert sich in sieben konkrete Aufgaben.
Die Ergebnisse umfassen ein kundeneigenes DES-Handbuch, die Serie der eingereichten XML-Dateien, das VIES-Prüfungsregister, ein monatliches Dashboard nach Ländern und eine Abweichungsübersicht gegenüber der CA3. Die Kanzlei stellt auch eine Hotline für Sonderfälle bereit (gemischte Leistungen, konzerninterne Weiterbelastung, im Ausland niedergelassener Freiberufler, digitale Plattform).
Das nachfolgende Diagramm zeigt die monatliche Verteilung einer DES eines durchschnittlichen französischen Beratungsunternehmens nach Empfängerland. Es hilft Finanzabteilungen, die Volumina nach Rechtsordnung zu kalibrieren und die VIES-Kontrollanstrengungen auf die umsatzstärksten Länder auszurichten.
Die Auswahl stützt sich auf vier Schlüsselpunkte. Erstens die vertiefte Beherrschung der Territorialitätsregeln. Die DES erschöpft sich nicht in der technischen Ausführung der Einreichung; der eigentliche Mehrwert liegt in der Qualifizierung jeder Leistung. Eine glaubwürdige Kanzlei schult ihr Team in den Urteilen des Gerichtshofs (EuGH C-605/12, C-155/12, C-421/10) und in der BOFIP-Impôts-Verwaltungsdoktrin BOI-TVA-DECLA-20-30-40.
Zweitens die operative Robustheit. Ein Kundenportal, ERP-Konnektoren, ein Validierungs-Workflow, ein zeitgestempelter Prüfpfad, automatische Warnungen bei ungültigen VIES-Nummern — diese Bausteine verwandeln eine mühsame Pflicht in einen beherrschten Prozess.
Drittens die Verteidigungsfähigkeit bei Kreuzkontrolle. Die DGFiP vergleicht Ihre DES nun mit den CA3-Daten und den Antworten ausländischer Behörden. Eine Kanzlei, die diese Kreuzkontrolle antizipiert, sichert die Beweise, formalisiert zweifelhafte Fälle und reduziert das Berichtigungsrisiko.
Viertens die umfassende Abdeckung. Die besten DES-Kanzleien decken auch die französische CA3-Erklärung, die Multi-Länder-MwSt.-Prüfung und die Abstimmung mit den für 2026 geplanten elektronischen Rechnungsstellungspflichten ab.
Drei Anbieterprofile teilen sich das Mandat. Die großen Wirtschaftsprüfungsnetzwerke (Mazars, Grant Thornton, BDO, RSM) integrieren die DES in ihr globales MwSt.-Angebot mit einem pauschalen Festpreis, einer standardisierten Dokumentenplattform und einem sektorspezifischen Fachteam. Die unabhängigen MwSt.-Kanzleien (TAJ, Fiscalead, TVA Conseil) bieten eine starke Spezialisierung, häufig geprägt von ehemaligen Steuerprüfern, mit kürzeren Reaktionszeiten. Die ausgelagerten Compliance-Dienstleister (Fiscal Connexion, Fiscal Partner, Experts TVA) decken die DES in einem Full-Service-Compliance-Angebot ab, einschließlich CA3, DES, DEB und Fiskalvertretung.
Praxiserfahrungen identifizieren vier Erfolgsfaktoren: ein schriftliches und freigegebenes Abrechnungsverfahren, ein monatlicher DES-versus-Hauptbuch-Abgleich, eine VIES-Prüfung vor der Rechnungsstellung, ein einziger Verantwortlicher auf Kundenseite. Die wiederkehrenden Fallstricke sind die Rechnungsstellung ohne MwSt.-Nummer des Leistungsempfängers (die die Leistung als B2C qualifiziert), die Verwechslung zwischen elektronischen Dienstleistungen und Fernberatung (die zu einem falschen Deklarationsweg führt) und die Unterschätzung einer in mehrere Komponenten aufgeteilten gemischten Leistung.
Eine Dienstleistungsgruppe, die ihre DES an einen Spezialisten ausgelagert hat, reduzierte ihre jährlichen Berichtigungen innerhalb von zwei Jahren um 70 Prozent, im Wesentlichen durch die Systematisierung der VIES-Kontrolle und den frühzeitigen Dialog mit der DGFiP über atypische Fälle.
| Kanzlei | SIREN | Spezialisierungen | Öffentliches Profil |
|---|---|---|---|
| Accréditéco | 420 759 201 | MwSt. Steuervertretung | Pappers |
| Société Accréditée de Représentation Fiscale (SARF) | 325 624 914 | MwSt. Immobiliengewinn | Pappers |
| Sarf Azur | 399 248 160 | Immobiliengewinn Côte d'Azur | Pappers |
| Financière Accréditée | 504 937 053 | MwSt. Einzelmandat | Pappers |
| La Représentation Fiscale | 632 009 122 | MwSt. Verbrauchsteuern | Pappers |
| TEVEA INTERNATIONAL | 331 270 280 | MwSt. E-Commerce OSS/IOSS | Pappers |
| Authorized Tax Representative (ATR) | 504 378 670 | MwSt. Mehrsprachig | Pappers |
| GPB Accrédité | 824 299 408 | MwSt. Intra-EU-Ströme | Pappers |
| Honoré Patrimoine | 752 484 568 | Immobiliengewinn Vermögensverwaltung | Pappers |
Eine monatliche DES-Einreichung bei geringen Volumina (weniger als 50 Zeilen) wird zwischen 120 und 280 Euro netto pro Einreichung angeboten. Eine DES mit 50 bis 500 Zeilen schwankt zwischen 320 und 780 Euro netto pro Monat. Ein Full-Service-Abonnement einschließlich DES, DEB und CA3 mit monatlichem Abgleich und Hotline wird zwischen 950 und 2 200 Euro netto pro Monat verhandelt. Erstdiagnoseleistungen (Prüfung der Abrechnungsabläufe, DES-Handbuch, Territorialitätsmatrix) werden je nach Komplexität mit 4 000 bis 12 000 Euro netto berechnet.
Zeitbasierte Einzelleistungen (Antwort auf eine Kreuzkontrolle, komplexe Berichtigung, Vorbescheid) liegen zwischen 220 und 380 Euro netto pro Stunde. Ein seriöses Angebot unterscheidet zwischen wiederkehrenden und einmaligen Leistungen, enthält ein monatliches Zeilenkontingent und sieht die Mehrkosten für ein zusätzliches Land vor.
Ja, sobald eine innergemeinschaftliche B2B-Dienstleistung vorliegt, die beim Leistungsempfänger steuerbar ist (Artikel 44 der Richtlinie). Die DES wird nach Kunden und Monat zusammengefasst, aber jede Zeile repräsentiert eine MwSt.-Nummer des Leistungsempfängers und einen kumulierten Betrag für den Zeitraum.
Die Einreichung erfolgt bis zum zehnten Werktag nach dem Monat der Leistungserbringung auf dem Portal pro.douane.gouv.fr. Eine vierteljährliche DES ist unter der im BOI-TVA-DECLA-20-30-40 beschriebenen förmlichen Option möglich.
Die Geschichte der VIES-Kontrollen aufbewahren, den Kunden zur Regularisierung kontaktieren, die steuerbefreite Rechnungsstellung bis zur Validierung aussetzen. Eine Rechnung, die auf eine ungültige Nummer ausgestellt wurde, kann als B2C-Leistung umqualifiziert und der französischen MwSt. unterworfen werden, mit entsprechender Nachberechnung.
Nein. Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück unterliegen Artikel 47 der Richtlinie und sind im Land der Immobilie steuerbar, ohne Reverse-Charge durch den Leistungsempfänger. Sie fallen daher aus dem DES-Anwendungsbereich heraus.
Ja. Sie decken zwei unterschiedliche Ströme ab: die DES für B2B-Dienstleistungen innerhalb der EU, die DEB EMEBI für Waren. Eine Gruppe, die sowohl Leistungen als auch Waren verkauft, muss beide mit derselben Umsatzsteuer-Identifikationsnummer einreichen. Siehe die Seite DEB EMEBI Intrastat.
Die französische elektronische Rechnungsstellung deckt inländische B2B-Umsätze ab, die DES bleibt eine innergemeinschaftliche steuerliche Zusammenfassende Meldung. Die E-Reporting-Reform fügt die automatische Datenübermittlung an die Zollbehörden hinzu, ersetzt die DES derzeit jedoch nicht.
Unser Redaktionsteam leitet Sie zur akkreditierten Kanzlei weiter, die am besten zu Ihrer Situation passt (Umsatzsteuer, Immobiliengewinn, E-Commerce, innergemeinschaftliche Warenströme, Verbrauchsteuern).